Nutzungsbedingungen

Für den Fitnesspark X-nature GmbH

1. Allgemein

1.1. Jeder Teilnehmer muss vor Betreten der Anlage mit seiner Unterschrift bestätigen, dass er die Nutzungsbedingungen gelesen hat und vorbehaltlos einverstanden ist.

1.2. Minderjährige müssen vor Nutzung der Anlage eine unterschriebene Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten bzw. der im Auftrag der Erziehungsberechtigten handelnden Betreuungsperson vorlegen, um den Parcours ohne Erziehungsberechtigten betreten zu dürfen.

1.3. Teilnehmen können alle Besucher, die mindestens 6 Jahre alt sind bzw. Besucher, die ein Gewicht von maximal 120 kg nicht überschreiten.

1.4. Personen, die an einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die beim Begehen des Kletterparks eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderer Personen darstellen kann, dürfen die Anlage nicht betreten.

1.5. Personen die unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol stehen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

1.6. Die Teilnehmer haben das Eintrittsgeld vor Nutzung der Fitness Anlage zu entrichten.

1.7. Die Nutzung beginnt mit der sicherheitstechnischen Einweisung.

2. Sicherheitshinweise

2.1. Das Begehen der Anlage und des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr.

2.2. Jeder Teilnehmer muss vor jedem Begehen des Parcours an der Sicherheitseinweisung teilnehmen.

2.3. Sämtlichen Anweisungen der Mitarbeiter von X-Nature ist Folge zu leisten.

2.4. Die Mitarbeiter behalten sich das Recht vor, Personen, die sich nicht an die Anweisungen und an die AGB halten, vom Parcours auszuschließen. In diesen Fällen erfolgt keine Rückerstattung des Eintrittspreises.

2.5. Der Teilnehmer darf sich zu keinem Zeitpunkt ohne Aufsicht in dem Parcours bewegen!

2.6. Es dürfen beim Begehen der Anlage keine Gegenstände mitgeführt werden, die eine Gefahr für die Teilnehmer oder Besucher am Boden darstellen (Foto, Uhr, Schmuck, Handy, Rucksack etc.).

2.7. Lange Haare sind mit Haargummis oder Mützen zusammenzuhalten um Verletzungen zu vermeiden.

2.8. Auf dem gesamten Gelände von X-Nature herrscht absolutes Rauchverbot.

3. Haftung

3.1. Der Betreiber haftet nicht für Sach- und Personenschäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch der Anlage oder Ausrüstung entstehen. Ebenso ausgeschlossen sind jegliche Schäden, die durch motorische Defizite sowie durch unkonzentriertes Verhalten oder falsche Angaben entstehen.

3.2. Bei Sach- und Vermögensschäden haftet der Betreiber nur bei grober Fahrlässigkeit durch das Personal.

3.3. Bei der Aufbewahrung von Gegenständen übernimmt der Betreiber keine Haftung für Diebstahl oder Beschädigung.

3.4. Der Nutzer haftet für Schäden, die durch ihn an der Anlage oder der Ausrüstung entstehen.

4. Betrieb

4.1. Das Fertigen von Foto- oder Filmmaterial zu gewerblichen Zwecken ist auf der gesamten Anlage verboten.

4.2. Die X-Nature GmbH behält sich vor, den Betrieb aus sicherheitstechnischen Aspekten (z.B. Witterungsbedingungen) zeitweise einzustellen. In diesem Fall erfolgt keine Erstattung des Eintrittspreises.

4.3. Beendet ein Teilnehmer den Besuch der Anlage vorzeitig auf eigenen Wunsch, besteht kein Anspruch auf anteilige oder komplette Rückerstattung des Eintrittspreises.

4.4. Die Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit der AGB im Übrigen.